Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Versicherungsleistungen nach einem Kfz-Diebstahl; Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen falscher Angaben des Versicherten über den Zustand des gestohlenen Fahrzeugs; Nachfrageobliegenheit des Versicherers bezüglich der fehlerhaften Angaben des ...
- OLG Brandenburg
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kfz-Diebstahl - Kaskoentschädigung
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § ... 6 Abs. 3 Satz 1; ; AKB § 12 Abs. 1 I b; ; AKB § 7 I Abs. 2 Satz 3; ; AKB § 7 V Abs. 4; ; AKB § 13 Abs. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 156; ; ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Falschen Angaben im Schadensformular: Keine Leistungsfreiheit bei Verletzung der Nachfrageobliegenheit der Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kilometerstand - Angabe bei Versicherungsfall
- IWW (Kurzinformation)
Werkstattrecht - Rechtsrisiken nach Tachotausch
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 19.10.2006 - 2 O 292/06
- OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 68/99
Aufklärungspflicht des Versicherers bei Widersprüchen im Schadensanzeigeformular
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06
Ergeben sich aus einer formularmäßig gestalteten Schadensanzeige Widersprüche oder offenkundige Unrichtigkeiten in den Angaben des Versicherungsnehmers, so obliegt es dem Versicherer dieser unklaren Mitteilung durch Nachfragen nachzugehen (…BGH, v. 06.11.1996, IV ZR 215/95, juris Rn. 10; OLG Hamm, v 18.02.2000, 20 U 68/99, juris Rn. .14;… OLG Karlsruhe, v. 06.02.2003,12 U 204/02, juris Rn. 12;… LG Aachen, v. 13.05.2005, O 644/04, juris Rn. 22).So besteht eine Nachfrageobliegenheit auch dann, wenn die Versicherung bereits aufgrund eigener Recherchen weiß, dass die in der Schadensmeldung gemachten Angaben zur Laufleistung nicht zutreffen können (OLG Hamm, v. 18.02.2000, a.a.O., Rn. 14) oder wenn der Versicherungsnehmer Unfallschäden in der Schadensanzeige verneint, gleichzeitig aber zum Nachweis des Fahrzeugwertes ein Gutachten einreicht, in dem die Unfallschäden festgehalten sind (…OLG Karlsruhe, a.a.O., juris Rn. 11).
Dass hier ausnahmsweise keine Wertminderung aufgrund der Besonderheiten der Reparatur eingetreten sein kann (s. z.B OLG Hamm, v 18.02.2000, 20 U 68/99, juris Rn. .14. zum Austausch eines Stoßfängers) wurde von der Klägerin nicht vorgetragen.
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06
Nach der Relevanzrechtsprechung tritt Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzungen nur ein, wenn die Falschangabe generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zugefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden ist, dass Leistungsfreiheit auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1984, 228). - BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95
Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06
Ergeben sich aus einer formularmäßig gestalteten Schadensanzeige Widersprüche oder offenkundige Unrichtigkeiten in den Angaben des Versicherungsnehmers, so obliegt es dem Versicherer dieser unklaren Mitteilung durch Nachfragen nachzugehen (BGH, v. 06.11.1996, IV ZR 215/95, juris Rn. 10;… OLG Hamm, v 18.02.2000, 20 U 68/99, juris Rn. .14;… OLG Karlsruhe, v. 06.02.2003,12 U 204/02, juris Rn. 12;… LG Aachen, v. 13.05.2005, O 644/04, juris Rn. 22). - OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02
Kfz-Kaskoversicherung: Treuwidrige Berufung auf Leistungsfreiheit wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06
Ergeben sich aus einer formularmäßig gestalteten Schadensanzeige Widersprüche oder offenkundige Unrichtigkeiten in den Angaben des Versicherungsnehmers, so obliegt es dem Versicherer dieser unklaren Mitteilung durch Nachfragen nachzugehen (…BGH, v. 06.11.1996, IV ZR 215/95, juris Rn. 10;… OLG Hamm, v 18.02.2000, 20 U 68/99, juris Rn. .14; OLG Karlsruhe, v. 06.02.2003,12 U 204/02, juris Rn. 12;… LG Aachen, v. 13.05.2005, O 644/04, juris Rn. 22). - OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
Angaben zu Vorschäden ins Blaue hinein
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06
Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nach § 13 Abs. 1 AKB stellen die Unfallfreiheit und das Vorhandensein auch von bereits beseitigten Unfallschäden wesentliche Bewertungsfaktoren dar, da auch nach ordnungsgemäßen Reparaturen eine Wertminderung einzutreten pflegt (vgl.OLG Köln, v. 09.03.1999, 9 U 130/98, juris Rn. 7).
- OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
Ansprüche aus einer KASKO-Versicherung wegen eines Kfz-Diebstahls: …
Gleiches muss nach Auffassung des Senats auch dann gelten, wenn der Versicherer zum Zeitpunkt der Auskunfterteilung bereits aus anderer Quelle sichere Kenntnis darüber hat, dass die Angaben des Versicherungsnehmers unrichtig sind (Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - 4 U 171/06 - ebenso OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2000 - 20 U 68/99).
Rechtsprechung
OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 171/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 823 BGB
Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr - Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz und Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Zurückverweisung einer Sache an das Erstgericht wegen fehlender Entscheidungsreife; Erforderlichkeit der Einholung ...
- Judicialis
BGB § 823
- ziegler-marburg.de
Arzthaftung: Einordnung eines Behandlungsfehlers als grob bei Geeignetheit für den eingetretenen Schaden
- rechtsportal.de
Arzthaftung - grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 823 BGB
Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr
Verfahrensgang
- LG Gera, 25.01.2006 - 2 O 1153/02
- OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 171/06
- BGH, 14.04.2008 - VI ZR 8/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als …
Auszug aus OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 171/06
Anerkannt ist, dass der Lauf der Verjährungsfrist bei Verhandlungen des Patienten mit dem für den Beteiligten eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer gehemmt wird (OLG Oldenburg VersR 2007, 1277-1278).Kann jedoch nach den gesamten Umständen davon ausgegangen werden, dass ein für den Beteiligten eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen mit dem Patienten für den Versicherten tätig wird, wird der Lauf der Verjährungsfrist gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2007, 1277 - 1278).
- BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 171/06
Eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite ist demnach nur dann ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn der Ursachenzusammenhang zwischen grobem Behandlungsfehler und Schaden gänzlich bzw. äußerst unwahrscheinlich ist (so auch BGH NJW 2004, 2011 - 2013).
- OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 159/11
Arzthaftung: Beginn der Verjährung des deliktischen Schadensersatzanspruchs wegen …
Verhandlungen des geschädigten Patienten mit dem Krankenhausträger oder dessen Haftpflichtversicherer hemmen die Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt nur dann, wenn nach den gesamten Umständen zweifelsfrei und eindeutig davon auszugehen ist, dass der auch für den verantwortlichen Arzt eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen nicht nur für seinen Versicherungsnehmer - also den Krankenhausträger - sondern auch für den Arzt als mitversicherte Person tätig wird (Urteil des erkennenden Senats v. 19.12.2007 zum Az.: 4 U 171/06; OLG Düsseldorf VersR 2000, 457; OLG Oldenburg, VersR 2007, 1277; zum nämlichen Grundsatz in der allg. Haftpflichtversicherung vgl. auch BGH NJW-RR 1999, 1470; VersR 1991, 1033; 1990, 497).